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Risikolebensversicherung - Konkubinat - Partnerschutz

Wie können wir uns gegenseitig im Falle eines Falles absichern?

Keine CHF 100.- monatlich sind notwendig

Mit wenigen Angaben erhalten Sie umgehend eine Offerte per E_Mail: Ihre persönliche Offerte
Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Absicherung nahe stehender Personen - Lebenspartner(in) mit bescheidenen finanziellen Aufwand
  • Absicherung finanzieller Verpflich-tungen, z.B. einer Hypothek, damit der Lebenspartner (in) im Eigenheim weiter wohnen kann
  • Was geschieht im Todesfall eines Partners? Welche Rechte verbleiben dem Partner(in)? Anfrage starten
  • Mit einer reinen Todesfallrisiko- Versicherung können Sie sich gegenseitig schützen
  • "Sicherheit in der Partner-schaft", deshalb Vor-sorgeschutz durch eine Risikolebensversicherung - einfacher Abschluss

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  • z.B. Konkubinat - Mann 30, Frau 28 Jahre, Laufzeit 30 Jahre, beide Nichtraucher,  Absicherung finan-zieller Verpflichtungen z.B. Hypothek
  • Leistung CHF 250'000.-, garantierte Kapitalzahlung bei Tod einer Person oder gleichzeitigem Tod beider Pers.
  • Jahresprämie pro Jahr CHF 916.70 abzüglich Bonusprämie d.h. im 1. Jahr CHF 842.60 bzw. CHF 70.20  monatlich oder CHF 35.10 monatlich für jeden Partner, deshalb Anfrage jetzt starten
  • Prämienbefreiung bei Erwerbs-unfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall ist eingeschlossen
  • als Einzelversicherung zum Schutz eines Partners(in) in der Regel noch günstiger

Partnerschaft: "Was Sie sonst noch wissen sollten"
  • Schützen Sie Ihren Lebenspartner(in) mit kleinen Kosten im Rahmen einer Todesfallrisikoversicherung, und zwar in der freien Vorsorge - Säule 3b. Im Falle eines Falles muss Ihr Lebenspartner(in) sonst evtl. dramatische Einschnitte im gewohnten Lebensstandard hinnehmen.
  • Ihr Lebenspartner(in) hat bei Ihrem Tod keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag sind in der Regel nicht wasserdicht. Im Testament können Sie Ihren Partner(in) als Alleinerben einsetzen. Das kann allerdings Aerger geben, wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden und die Erben klagen.
  • Zu beachten sind auch die Erbschaftssteuern im Konkubinat. Sie können je nach Kanton bis zu 50 Prozent des Erbes betragen. Als Todesfallsumme wird das drei- bis fünffache des Jahreseinkommens empfohlen.
  • Ein Erbvertrag bietet zwar mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ein Pflichterbe zugunsten des Lebenspartner(in) auf seinen Anteil durch Unterschrift im Erbvertrag verzichten. Eine spätere Aufhebung des Vertrages ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
  • Verlangen Sie Ihre Offerte zum Schutze eines Partners jetzt       
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